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In den Tätigkeitsbereichen der Detektive in Deutschland hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte eine Verlagerung vom privaten in den Bereich der Wirtschaft ergeben.

Verstärkt setzte sich diese Entwicklung mit der Änderung des Scheidungsrechts in Deutschland im Juli 1977, wo das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde, ein. Betrugen zum Beispiel die Privataufträge im Jahre 1985 noch etwa 36,5 Prozent, so gingen diese im Jahre 1998 auf unter 20 Prozent zurück.

Grundsätzlich können Detektive nur tätig werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber glaubhaft machen kann, daß der Einsatz eines Detektivs zur Klärung und Durchsetzung eigener Sach-und Rechtspositionen notwendig ist.

Maßgebend für die Beauftragung privater Ermittler, insbesondere durch die Wirtschaft, ist in vielen Fällen der Wunsch nach Diskretion. Der Wunsch nach Diskretion resultiert zum einen aus Furcht vor Rufschädigung (Imageverlust), zum anderen aber auch aus Angst vor möglichen wirtschaftlichen Folgen, die durch das Bekanntwerden betrügerischer Vorgänge in einem Unternehmen entstehen können.

Neben dem möglichen Imageverlust ist in den meisten Fällen auch die Rücksichtnahme auf das Betriebsklima ein wichtiges Motiv, die Beauftragung eines Detektivs der polizeilichen Anzeige vorzuziehen.

Ein weiterer Vorteil gegenüber den polizeilichen Ermittlungen ist, daß die Firmeninhaber als Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber den privaten Ermittlern haben. Dadurch kann der Auftraggeber die Ermittlungen in seinem Bereich steuern.

Detektive können unbürokratisch und somit in der Regel schneller als staatliche Behörden vorgehen. Befürchtet der Auftraggeber, daß sich weitere Ermittlungen nachteilig auswirken, kann er den Detektiveinsatz jederzeit beenden. Die Polizeibehörden sind demgegenüber verpflichtet, bei einem bestehenden Verdacht weiter zu ermitteln.

Im privaten Bereich ist der private Ermittler sehr oft der letzte Helfer von in Not geratenen Menschen.

Der Einsatzbereich der Detektive ist sehr groß und umfaßt nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Deshalb muß sich eine Beschreibung der detektivischen Tätigkeitsbereiche auf das Wesentlichste beschränken.

Die Vielfältigkeit detektivischer Ermittlungstätigkeit und deren Nutzen flür die Gesellschaft wird in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen hinreichend deutlich.

- Allgemeine Wirtschaftskriminalität
- Kapital- und Anlagebetrug
- Computer-Kriminalität
- Konkurrenzspionage
- Mitarbeiterdelikte
- Patenterechtsverletzungen
- Produkt- und Markenpiraterie
- Juristischer Bereich Nothilfe
- Umweltschäden
- Versicherungsbetrug